Neudefinition der gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe
Neue Gesetze schreiben Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails vor
Im Januar 2007 ist eine Neudefinition der gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe in Kraft getreten. Diese neue Regelung sieht nun neben Geschäftskorrespondenz in Papierform auch über Telekommunikationssysteme übermittelte Korrespondenz als Geschäftsbrief an.
Daraus ergibt sich, dass deutsche Unternehmen seit dem 1. Januar 2007 in geschäftlichen E-Mails entsprechende Pflichtangaben mit zu übermitteln haben. Dies sind beispielsweise Rechtsform, Handelsregistergericht und -nummer, Sitz sowie je nach Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen beispielsweise immer den Vor- und Zunamen des Inhabers mitführen.
Jedes Unternehmen hat die für sich geltenden Vorschriften, entsprechend seiner Rechtsform, zwingend einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist neben Zwangsgeldern von bis zu EUR 5.000 auch mit gezielten Abmahnungen aufgrund fehlender Pflichtangaben zu rechnen.
Weitergehende
Informationen und Links hat unter anderen auch heise online
veröffentlicht. Lesen Sie hierzu bitte unter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183